Zur Führung der Fahrzeuge sind nur der Mieter sowie sonstige im Mietvertrag eingetragene "Zusatzfahrer" (Fahrer) berechtigt.
Mieter und Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt und im Besitz einer für das Fahrzeug geltenden gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Mieter hat zu prüfen, ob der Zusatzfahrer diese Voraussetzungen erfüllt.
Für die Zusatzfahrer wird keine Gebühr erhoben. Die Anzahl der Zusatzfahrer ist nicht begrenzt.